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Prüfungsvorbereitung: Fallsituationen Auftragsabwicklung
In Prüfungen nimmt der Themenbereich „Auftragsabwicklung“ einen großen Raum ein. So ist es nicht erstaunlich, dass im Grunde in jeder Prüfung Aufgaben hierzu gestellt werden. Vielen Auszubildenden fallen die Lösungen erfahrungsgemäß schwer. Und auch das ist nicht erstaunlich, denn man muss sich hierbei schon sehr gut mit den rechtlichen Bedingungen auskennen. In folgendem Beitrag kannst Du Dein Wissen unter Beweis stellen. Am Ende des Beitrags findest Du die Lösungen.
Das Gebiet „Auftragsabwicklung“ gehört zum Lernfeld 5 und wird in AP2 Kundenbeziehungsprozesse geprüft.
Bevor Du mit der Lösung der Fälle beginnst, musst Du folgende rechtliche Grundsätze verstanden haben:
Grundsätze:
Ein Kaufvertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande.
Antrag und Annahme sind rechtsverbindliche Willenserklärungen.
Willenserklärungen sind empfangsbedürftig.
Willenserklärungen können mündlich (auch telefonisch), schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) und schlüssig (konkludent) abgegeben werden.
Im Kaufvertrag müssen die Kaufsache, der Kaufpreis und die Menge vereinbart werden.
Die sonstigen Bedingungen (z. B. Liefer- und Zahlungsbedingungen) können vereinbart werden. Fehlen Vereinbarungen, gelten ...