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OVG 10.12.2024 6 A 10425/24.OVG, NWB 23/2025 S. 1565

Beihilfe | Rücknahme und Rückforderung von EU-Fördermitteln

Ein Beihilfeempfänger kann einer Rückforderung kein schutzwürdiges Vertrauen (vgl. § 48 Abs. 2 VwVfG) entgegenhalten, wenn die positive Entscheidung der Europäischen Kommission im Notifizierungsverfahren noch innerhalb der Klagefrist angefochten worden ist.

Anmerkung:

Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH dürfen von einer Beihilfe begünstigte Unternehmen nur dann auf die Rechtmäßigkeit einer Beihilfe vertrauen, wenn sie unter Einhaltung des vorgesehenen Verfahrens gewährt wurde. Einem sorgfältigen Wirtschaftsteilnehmer ist es danach auch regelmäßig möglich, sich zu vergewissern, dass das Notifizierungsverfahren vor der Europäischen Kommission ordnungsgemäß eingehalten wurde. Im Fall einer unionsrechtswidrigen Beihilfegewährung ohne positive Genehmigungsentscheidung der Europäischen Kommission tritt das Ver...