Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Stuttgart 29.04.2025 6 U 139/24, NWB 22/2025 S. 1500

Schuldbeitritt | Keine Verbrauchereigenschaft eines alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers

Ein alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist so lang nicht als Verbraucher i. S. von § 13 BGB, sondern als Unternehmer i. S. von § 14 BGB einzustufen, wie die Haftungsübernahme nicht auf einem eigenständigen Willensentschluss des Geschäftsführers als Privatperson beruht.

Anmerkung:

Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haftet daher aufgrund seines erklärten Schuldbeitritts für die Erfüllung des zwischen der Darlehensgeberin und der GmbH abgeschlossenen Darlehensvertrags als Gesamtschuldner. Die Bestimmungen über das Verbraucherdarlehen (§ 491 BGB) seien nicht entsprechend anwendbar, so das Gericht. Der Schuldbeitritt sei der gewerblichen Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers zuzurechnen.