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NWB Nr. 22 vom Seite 1539

Pflicht zur Schulung von Mitarbeitern für den Einsatz von KI-Systemen

[i]Schulungspflicht besteht seit dem 2.2.2025Mitarbeiter, die KI-Systeme (ChatGPT, Copilot, Deepseek u. a.) bei der Arbeit nutzen, müssen für diesen Einsatz vom Arbeitgeber geschult werden. Diese Pflicht sieht der sog. Artificial Intelligence Act (AI-Act oder Künstliche Intelligenz [KI]-Verordnung) vor. Hierbei handelt es sich um eine europäische Verordnung zur Regulierung der Entwicklung und des Einsatzes von KI innerhalb der EU. Sie ist am in Kraft getreten. Art. 4 KI-VO sieht seit dem die Schulungspflicht vor.

[i]Pflicht eines jeden Unternehmens, das ein KI-System einsetztDie Pflicht trifft grds. alle Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder ein KI-System „betreiben“. Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ein KI-System eigenverantwortlich einsetzt (vgl. Art. 3 Nr. 4 KI-Verordnung). Auch Steuerberaterkanzleien können daher von der Schulungspflicht betroffen sein. Art. 4 KI-Verordnung fordert, dass ein Unternehmen Maßnahmen ergreift, um „nach besten Kräften“ sicherzustellen, dass sein Personal und andere Personen, die [i]Pollmanns, NWB 47/2023 S. 3205in seinem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Hierbei sind deren ...