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FG Münster Urteil v. - 9 K 2310/22

Gesetze: AO § 191 Abs. 1 Satz 1; FGO § 102 Satz 1; AO § 166

Verfahren

Auswahlermessen bei der Inanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers wegen Körperschaft- und Umsatzsteuer

Leitsatz

1. Beim Erlass eines Haftungsbescheides muss das Finanzamt grundsätzlich hinsichtlich aller möglichen weiteren Haftungsschuldner ermitteln, ob deren Inanspruchnahme in Betracht kommt.

2. Wenn der als Haftungsschuldner in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH erst im Klageverfahren geltend macht, dass der Prokurist und/oder faktische Geschäftsführer als weiterer Haftungsschuldner in Betracht gekommen wäre, ist dies nicht entscheidungserheblich, wenn dies dem Finanzamt im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nicht bekannt war.

3. Das Finanzamt muss mit Blick auf einen in Steuersachen nicht nach außen in Erscheinung getretenen Prokuristen keine Ermittlungen anstellen, wenn dessen Pflichtenstellung und Befugnisse in steuerlichen Angelegenheiten wesentlich durch den im Innenverhältnis zugeteilten Aufgabenbereich bestimmt worden waren.

Fundstelle(n):
GAAAJ-92131

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