Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Kleinflugzeug
Leitsatz
1) Aufwendungen für ein Kleinflugzeit können als Betriebsausgaben abziehbar sein.
2) Sie fallen jedenfalls dann nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG als unangemessene Aufwendungen,
die die Lebensführung berühren, wenn die Lebensführung nur in sehr eingeschränkten Maß berührt wird, die Höhe der Aufwendungen
nicht weit über 10% des Gewinns liegen, die Nutzung des Flugzeugs erhebliche Bedeutung für den Geschäftserfolg hat und die
Höhe der Aufwendungen im Wesentlichen den Kosten von Charterflügen entspricht.
Fundstelle(n): ZAAAJ-92129
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