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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 111/24

Gesetze: MwStSystRL Art. 168 Buchst. a; MwStSystRL Art. 169; MwStSystRL Art. 9; UStG § 1 Abs. 1a; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2; UStG § 2 Abs. 1 S. 3

Vorsteuerabzug bei Sachgründung einer GmbH durch Sacheinlage eines PKW in die GmbH-Vorgesellschaft

Leitsatz

Bei Sachgründung einer Ein-Mann-GmbH durch Sacheinlage eines PKW, der während des Bestehens der Vor-GmbH geliefert wird und den die Gesellschaft nach Gründung für ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich unternehmerisch nutzt, steht nach dem Neutralitätsgrundsatz der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des PKW der Gesellschaft zu - auch wenn die diesbezügliche Rechnung an den Gründungsgesellschafter adressiert ist -, sofern der Gründungsgesellschafter selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Insofern hat umsatzsteuerlich eine personenübergreifende Zurechnung in der Unternehmensgründungsphase zu erfolgen.

Fundstelle(n):
FAAAJ-92127

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