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USt direkt digital Nr. 14 vom Seite 11

Missbräuchliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung

Dr. Matthias Gehm

Das FG Münster hatte bei zwei Ehepartnern, die jeweils einen Gewerbebetrieb angemeldet hatte und beide Betriebe die maßgebliche Umsatzgrenze für Kleinunternehmer unterschritten, darüber zu entscheiden, inwiefern eine künstliche Aufteilung eines Unternehmens vorliegt mit der Folge, dass § 19 UStG keine Anwendung findet ().

I. Leitsätze (nicht amtlich)

  1. Dem Steuerpflichtigen ist es auch im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nicht versagt, seine Tätigkeit so zu gestalten, dass er seine Steuerschuld in Grenzen hält.

  2. Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist folglich nicht allein deshalb missbräuchlich und somit unbeachtlich, weil sie dazu dient, Steuern zu sparen, wenn deren Inanspruchnahme zumindest auch von beachtlichen außersteuerlichen Gründen bestimmt gewesen ist.

  3. Eine umsatzsteuerlich vorteilhafte Aufspaltung in verschiedene Unternehmen kann daher wirtschaftlich und unternehmerisch Sinn machen, so dass nur dann eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gegeben ist, wenn Umsätze planmäßig aufgespalten und künstlich zwischen Untern...