Erstattung der Kosten eines Einspruchsverfahrens wegen der Ablehnung der Festsetzung von Kindergeld
schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten
Leitsatz
1. Das Begehren, die Familienkasse unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides sowie der Einspruchsentscheidung zu verpflichten,
der Klägerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Einspruchsverfahrens wegen der Ablehnung
der Festsetzung von Kindergeld einschließlich der Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten zu erstatten, kann mit der
Verpflichtungsklage verfolgt werden.
2. Da die Sachaufklärung grundsätzlich der Familienkasse obliegt, kann eine schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten
nur dann angenommen werden, wenn dem Einspruchsführer der in seiner Wissens- und Herrschaftssphäre liegende zeitnahe Vortrag
und die Einreichung von Nachweisen früher möglich und zumutbar gewesen wäre oder er den Sachverhalt irreführend dargestellt
hat. Die Kosten sind zu erstatten, wenn sie bei pflichtgemäßer Sachaufklärung durch die Familienkasse vermieden worden wären.
3. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zur Einlegung und Begründung des Einspruchs ist notwendig, wenn die Familienkasse
den Kindergeldberechtigten durch ihre Vorgehensweise in verfahrensrechtlicher Hinsicht mit erheblichen Unsicherheiten belastet
und nicht klar erkennbar ist, ob die Einreichung weiterer Unterlagen die rechtlichen Belange des Kindergeldberechtigten in
vollem Umfang zu wahren vermag.
Fundstelle(n): GAAAJ-91548
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.