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NWB Nr. 21 vom Seite 1442

Wenn das Finanzamt zweimal klopft

Über den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen bei Mehrfachprüfungen der Finanzverwaltung am Beispiel der Umsatzsteuer

Dr. Markus Müller und Fan Wu

[i]Gerlach, Vorbehalt der Nachprüfung, Grundlagen, NWB YAAAA-88459 Das deutsche Steuerverfahrensrecht sieht durch den Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 Satz 1 AO vor, dass eine Steuerfestsetzung jederzeit zugunsten oder zulasten des Unternehmers aufgehoben oder geändert werden kann (§ 164 Abs. 2 Satz 1 AO). Die damit eröffnete Möglichkeit von Mehrfachprüfungen durch die Finanzverwaltung steht weitgehend im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH. Ein Unternehmer kann sich jedoch bezogen auf das Umsatzsteuerrecht mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH hiergegen zur Wehr setzen. Eine bereits einmal stattgefundene Prüfung kann zur Folge haben, dass ein Vorbehaltsvermerk durch die unionsrechtlichen Primärrechtsgrundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit partiell eingeschränkt wird.

I. Hintergrund

[i]Mehrfachprüfungen durch die FinanzverwaltungMit Fragen hinsichtlich des Vorliegens einer Steuerbefreiung, des Vorsteuerabzugs oder der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes sehen sich sowohl die Finanzbehörden als auch die Gerichte regelmäßig konfrontiert. Nicht selten kommt es dabei vor, dass die Finanzverwaltung im Vorfeld (z. B. im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung) die Umsätze bzw. Belege des Unternehmers ohne Beanstandung geprüft...