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NWB Nr. 20 vom Seite 1361

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Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

... die rechtsformneutrale Besteuerung

Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde mit § 34a EStG eine Begünstigung für die nicht entnommenen Gewinne aus Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften (sog. Thesaurierungsbegünstigung) eingeführt mit dem Ziel, die Belastung für thesaurierte Gewinne derjenigen von Kapitalgesellschaften anzunähern und hierdurch die Eigenkapitalbasis sowie die Investitionsmöglichkeiten zu verbessern. Damit sollte eine wesentliche Forderung aus dem damaligen Koalitionsvertrag erfüllt werden: die steuerliche Gleichstellung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen. Von Beginn an wurde das Erreichen der Zielsetzung einer Rechtsformneutralität allerdings infrage gestellt. Mit dem Wachstumschancengesetz war daher eine grundlegende Novellierung der Thesaurierungsbegünstigung angedacht, die sich am Ende jedoch auf die Verzinsung im Kontext des § 34a EStG, die Erhöhung des Thesaurierungsvolumens durch Integration von Einkommen- und Gewerbesteuer in den Thesaurierungssteuersatz, verschiedene Klarstellungen und Verschärfungen bei der Nachversteuerung bzw. bei der Fortführung des nachversteuerungspflichtigen Betrags sowie auf verfahrensrechtliche Fragestellungen beschränkte.

Nicht ganz ein Jahr nach Verkündung des Wachstumschancengesetzes hat nun das BMF nachgezogen und sein Anwendungsschreiben aus dem Jahr 2008 aktualisiert. Das überarbeitete Schreiben enthält neben Auslegungsfragen der gesetzlichen Neuregelungen auch die Einarbeitung zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung und Aussagen zu verwaltungsseitig geklärten Zweifelsfragen, die nicht im Zusammenhang mit den gesetzlichen Änderungen stehen. gibt Gragert einen detaillierten Überblick über die neuen bzw. geänderten Regelungen zur Anwendung von § 34a EStG. – Dass die Reform der Thesaurierungsbegünstigung auch weiterhin ein Thema bleiben wird, zeigt ein Blick in den aktuellen Koalitionsvertrag, ist dort doch zu lesen: „Um eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, werden wir insbesondere [...] die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG wesentlich verbessern.“ – Wir werden berichten.

Wie der Beitrag von Fleck deutlich macht, wirkt sich die noch nicht erreichte rechtsformneutrale Besteuerung auch bei der Besteuerung von Immobilieninvestitionen aus. Die Errichtung einer Holdingstruktur bei einer Immobilien-Kapitalgesellschaft kann daher ein attraktives Gestaltungsmittel für eine steueroptimierte Verwaltung von Immobilien sein. Allerdings ist bei bereits vorhandenem Immobilienvermögen abhängig von der Ausgangssituation der Aufbau doppelstöckiger Kapitalgesellschaften mit unterschiedlichen steuerlichen Hindernissen verbunden. Es ist daher wichtig, die Vor- und Nachteile zu kennen.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2025 Seite 1361
OAAAJ-91366