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BFH 07.04.2025 V B 7/24, StuB 10/2025 S. 400

Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen

(1) Eine Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs lediglich in privatschriftlicher Form ist ohne eine Anzeige i. S. des § 46 Abs. 2 und 3 AO steuerrechtlich unwirksam, und zwar auch im Verhältnis zwischen dem Abtretenden (Zedenten) und dem Dritten (Zessionar). Die Aufrechnung ist in diesem Fall gem. § 226 Abs. 1 AO i. V. mit § 388 Satz 1 BGB gegenüber dem (bisherigen) Gläubiger (Abtretenden), der steuerrechtlich nach wie vor als Rechtsinhaber des Steuererstattungsanspruchs gilt, zu erklären. (2) Zu den Anforderungen an die Gründe für die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO und deren Darlegung (Bezug: § 46 Abs. 2 und 3, § 226 Abs. 1 AO; § 387, § 388, § 398, § 406 BGB; § 115 Abs. 2, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).

Praxishinweise

Steuerrechtlich bewirkt eine bloße schriftliche Abtretungsvereinbarung keinen Wechsel der Rechtsinhaberschaft an dem Steuererstattungsanspruch, so der B...