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STFAN Nr. 6 vom Seite 26

Wertminderungen bei Finanzanlagen

Von Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Die GmbH hat am 5.000 Aktien der börsennotierten X-AG zum Preis von 500.000 € zzgl. 1 % Nebenkosten gegen Banküberweisung erworben, um sich an der X-AG langfristig zu beteiligen. Am Bilanzstichtag ist der Aktienkurs kurzfristig auf 98 € zzgl. 1 % Nebenkosten gesunken, hat sich aber bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung () wieder erholt und stieg auf 138 € je Aktie. Buchen Sie zum und , wenn die GmbH einen möglichst niedrigen Jahresüberschuss ausweisen möchte.

Einführung

Die Zugangsbewertung erfolgt sowohl im Steuer- als auch im Handelsrecht mit den Anschaffungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Dies ist der Kurswert der Aktien zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten (§ 255 Abs. 1 Satz 2 HGB): (5.000 Stück • 100 €) + 5.000 € = 505.000 €.

Von dieser Bewertung darf bei der Folgebewertung eventuell nur dann abgewichen werden, wenn die Wiederbeschaffungskosten, also der Kurswert, sinken – so im Fallbeispiel. Ein Wahlrecht zur Teilwertabschreibung besteht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG im Steuerrecht aber nur, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.

Bei börsennotierten Wertpapieren orientiert man sich zur Beurteilung der Wertminderung an einer ...

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