Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Analoge Leistungen in der Zahnarztpraxis
Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass Behandlungen durchgeführt werden, für die es weder im BEMA noch in der GOZ festgelegte Leistungspositionen gibt. Doch was passiert mit diesen Behandlungen? Können sie berechnet werden?
Was ist eine analoge Leistung?
Jede selbständige Leistung, die nicht in der GOZ enthalten ist, kann als eine „analoge“ Leistung angelegt werden. Um eine selbstständige Leistung handelt es sich, wenn die erbrachte Leistung nicht in einer anderen Gebührenposition des BEMA, der GOZ oder GOÄ bereits enthalten oder beschrieben ist.
Bei der Frage, ob Behandlungen abgerechnet werden können, für die es in der GOZ keine festgelegten Leistungspositionen gibt, helfen die entsprechenden Paragrafen aus der GOZ und der GOÄ:
In § 6 Abs. 1 GOZ ist geregelt:
„Selbständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses dieser Verordnung berechnet werden. Sofern auch eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung im Gebührenverzeichnis dieser Versorgung nicht enthalten ist, ...