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Einkommensteuer: Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
Leitsatz
Aufwendungen des Stpfl. für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
Sachverhalt
Die verheirateten Kläger lebten zu Beginn des Streitjahres 2020 gemeinsam mit ihrer Tochter (geboren 2015) in einer Dreizimmerwohnung mit einer Wohnfläche von ca. 65 m2 in Hamburg.
Der Kläger war als Teil-Projektleiter für ein Unternehmen in Hamburg nichtselbständig tätig. Bis Mitte März 2020 arbeitete er nur in Ausnahmefällen zu Hause. Danach, zu Beginn der Corona-Maßnahmen, schloss das Büro seines Arbeitgebers. Der Kläger musste seine Arbeitsmaterialien abholen und arbeitete ab diesem Zeitpunkt ausschließlich zu Hause. Zum wechselte er den Arbeitgeber und arbeitete seither an vier Tagen in der Woche zu Hause sowie einmal wöchentlich in den ebenfalls in Hamburg belegenen Räumen seines neuen Arbeitsgebers. Die Klägerin war im Streitjahr als Sachbearbeiterin in Teilzeit tätig. Zudem fertigte sie ihre Masterarbeit an. Zunächst arbeitete sie ausschließlich im Büro ihres Arbeitgebers. Ab Mitte März 2020 arbeitete sie an vier Tagen in d...