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ZFA Nr. 7 vom Seite 14

Wie wird die PA-Behandlung im BEMA richtig abgerechnet?

Von Katharina Grund

Eine PA-Behandlung ist die Therapie einer Parodontose-Erkrankung. Das bedeutet, es liegt eine Erkrankung am Zahnhalteapparat vor. Dieser umfasst alles, was die Zähne im Kiefer hält: Das Zahnfleisch, den Knochen sowie die Fasern, die den Zahn im Knochen befestigen. Das Ziel der Parodontologie ist es, die Erkrankung zu erkennen, zu behandeln und vorzubeugen – dadurch soll ein Zahnverlust verhindert werden. Wie diese Therapie aufgebaut ist und wie abgerechnet wird, sehen wir uns hier genauer an.

Worauf muss beim Ausfüllen der Formulare vor einer PA-Behandlung geachtet werden?

Bei dem Patienten Heinrich Singer hat die behandelnde Zahnärztin bei der eingehenden Untersuchung einen PSI-Code nach der BEMA-Nr. 04 erhoben. Dabei hat sie eine Parodontose festgestellt. Herr Singer wird von der Zahnärztin über die vorliegende Erkrankung und die Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt. Er möchte, dass die Behandlung durchgeführt wird und Sie füllen nun zusammen mit der Zahnärztin die notwendigen Formulare für den Antrag zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse aus.

Hierfür gibt es ein von der KZBV vorgegebenes Formular, das alle Praxen einheitlich nutzen müssen. Dieses ...

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