Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ablauf der mündlichen Prüfung nach der neuen Prüfungsordnung
Mit dem neuen Rahmenlehrplan in der Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten verändert sich in der Abschlussprüfung auch die mündliche Prüfung. Am Beispiel des Ablaufs bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen wird im Folgenden ein Eindruck vermittelt, wie die neue mündliche Prüfung umgesetzt wird.
Aufbau der Abschlussprüfung
Gemäß § 13 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten (Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung, StFachAngAusbV, BGBl 2022 I S. 1390) besteht die Abschlussprüfung grundsätzlich aus drei schriftlichen Prüfungsbereichen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | Sachverhalte
steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten |
2. | Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen,
Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten |
3. | Wirtschafts- und Sozialkunde |
Hinzu kommt unter der Bezeichnung „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ ein mündlicher Prüfungsbereich. Dieser Prüfungsbereich wiederum wird in § 16 StFachAngAusbV näher erläutert.
Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“
In diesem Prüfungsbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er im Rahmen seiner Ausbildung folgende Kompetenzen erworben hat:
systematische, situationsgerechte und zielorientierte Unterstützung bei Beratungsgesprächen,
mandantinnen- und mandantenorientiertes Verhalten,
Berücksichtig...