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Pflege-Pauschbetrag
Zum Jahresende 2021 zählte das Statistische Bundesamt 5 Mio. Pflegebedürftige in Deutschland. Demgegenüber stehen rund 2,5 Mio. pflegende Angehörige. Da diesen Personen durch die Pflege zwangsläufig Aufwendungen entstehen, sieht das EStG auch für sie steuerliche Erleichterungen vor. Der Pflege-Pauschbetrag soll einen Ausgleich für die unentgeltliche Pflege nahestehender Personen schaffen.
Pflegende Angehörige
Aufwendungen für die Pflege eines Dritten werden nur dann anerkannt, wenn diese zwangsläufig angefallen sind. Von einer Zwangsläufigkeit ist auszugehen, wenn die Kosten aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen übernommen wurden. Eine sittliche Verpflichtung kann i. d. R. bei nahestehenden Angehörigen angenommen werden. Grundsätzlich ist jedoch eine enge persönliche Beziehung ausreichend. Aus diesem Grund kann der Pflege-Pauschbetrag beispielsweise auch von pflegenden Nachbarn in Anspruch genommen werden.
Die Tätigkeiten pflegender Angehöriger sind vielfältig. Zur Pflege zählen nicht nur Hilfe bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme. Auch die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Übernahme wichtiger organisatorischer Tätigkeiten (z. B. ...