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Kryptowerte: Strenge Dokumentationspflichten durch neues BMF-Schreiben
Anmerkungen zum
Das BMF hat sein Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Neu sind vor allem umfangreiche Regelungen zu Nachweis- und Erklärungspflichten. Stpfl. sollten beim Handel mit Kryptowerten beachten, was sie dokumentieren müssen.
Welche Nachweise hat der Stpfl. zu erbringen?
Was ist betroffenen Stpfl. anzuraten?
Wie ist das neue Schreiben insgesamt zu bewerten?
I. Vorbemerkungen
[i]Penner/Thoß, Krypto-Mining im
Lichte des neuen BMF-Schreibens, StuB 14/2022 S. 532,
NWB TAAAJ-16989
Krüger, Token, ICOs,
Krypto-Währungen, in: Prinz/Kanzler (Hrsg.), Handbuch Bilanzsteuerrecht, 4.
Aufl. 2021, Rz. 1228,
NWB YAAAH-92815 Als sich das BMF im
Jahr 2022 erstmalig mit Kryptowerten und Token
auseinandersetzte, nahm es dadurch eine Vorreiterrolle im internationalen
Vergleich ein. Bis dahin war der Umgang der Finanzverwaltung(en) mit
blockchainbasierten Werten, für die es zu diesem Zeitpunkt noch nicht mal eine
anerkannte Terminologie gab, uneinheitlich. Das Schreiben vom
ersetzt nun das bisherige
Schreiben vom . Neu sind insbesondere
umfangreiche Vorgaben zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und
Aufzeichnungspflichten für Stpfl., die mit Kryptowerten handeln. Der Ergänzung
des Schreibens um diese Inhalte waren bereits zwei Entwurfsfassungen dieser
Inhalte v...