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Die Wareneingangskontrolle und ihre Bedeutung
Im Rahmen eines Handelsgeschäfts ist der Käufer nach dem Handelsgesetzbuch dazu verpflichtet, eingehende Ware unverzüglich nach dem Wareneingang zu untersuchen. Sollte sich ein Mangel zeigen, ist dieser dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Diese Aufgabe übernimmt in zahlreichen Unternehmen die Wareneingangskontrolle. Dort wird u. a. überprüft, ob die Qualität und die Menge der gelieferten Ware mit der Bestellung und den Begleitpapieren übereinstimmen.
Das Thema Wareneingangskontrolle wird im Lernfeld 11 des Rahmenlehrplans unterrichtet und in der AP 2 im Fach Prozessorientierte Organisation von Geschäftsprozessen geprüft.
Aus der Praxis
Steffen ist Azubi zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement in einem Großhandelsunternehmen für Sanitär und Heizungsbedarf und wird zzt. im Wareneingang ausgebildet. Er weiß, wie wichtig es ist, die Wareneingangsprüfung gewissenhaft und sorgfältig durchzuführen. Deshalb nutzt er eine Checkliste, die er während des Wareneingangs Schritt für Schritt durchgeht.
Bereits kurz nach Arbeitsbeginn fährt ein Lkw, der Mischbatterien bringt, an der Anlieferungsrampe vor. Steffen prüft Papiere und Ware. Stimmt die Anzahl? Sind die richtigen Mischbatterien eingegangen....