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BFH Urteil v. - II R 189/83 BStBl 1988 II S. 188

Gesetze: AO (1977) §§ 44, 172 ff.BGB § 425 Abs. 2ErbStG (1959) § 15 (1974 § 20)

Leitsatz

Hat das FA die Schenkungsteuer gegen einen von mehreren Gesamtschuldnern beständskräftig festgesetzt, so kann es gegenüber einem anderen Gesamtschuldner diese Steuer höher festsetzen, auch wenn die bestandskräftige Festsetzung fehlerhaft ist und nach den §§ 172 ff AO (1977) nicht mehr geändert werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 188
BFHE S. 514 Nr. 149,
WAAAA-98119

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