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Körperschaftsteuer | Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft (BMF)
Das BMF hat sein
(BStBl I
S. 237) zur Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an
einer Personengesellschaft neu gefasst ().
Hintergrund: Der BFH hat mit dem Urteil v. , BStBl 2016 II S. 172, das die Streitjahre 2002 bis 2007 betraf, und dem Urteil v. , BStBl II S. 1096 (siehe hierzu unsere Online-Nachricht v. 25.5.2023) , das das Streitjahr 2008 betraf, u. a. entschieden, dass die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) an einer Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei der jPöR zu einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) führt.
Das wurde ausgehend von den diesen BFH-Urteilen wie ...