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Einkommensteuer | Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes (BFH)
Der Freiwillige Wehrdienst ist,
anders als etwa ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, kein
Berücksichtigungstatbestand (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
EStG), der für sich genommen einen Kindergeldanspruch für
ein volljähriges Kind begründen kann. Gleichwohl kann während der Zeit des
Freiwilligen Wehrdienstes ein Kindergeldanspruch bestehen, wenn das Kind einen
der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände erfüllt, also etwa für
einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels
Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Ein Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind, das noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, kann gemäß § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, ...