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Grundsteuer | Keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit in Sachsen (FG)
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische FG Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt (z. B. 2 V 127/25, 2 V 130/25, 1 V 86/25, 5 V 198/25, 5 V 181/25).
Sachverhalt
Seit Jahresbeginn gingen im Sächsischen FG mehrere Hundert Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von durchweg steuerlich nicht vertretenen Bürgern ein, mit denen sie mit identischem und offensichtlich vorformulierten Text die Verfassungswidrigkeit des neuen Grundsteuerrechts rügen. Die Antragsteller möchten erreichen, dass sie bis zu einer endgültigen Entscheidung hierüber die Grundsteuer nicht bezahlen müssen. Die entsprechenden Einspruchsverfahren sind in den meisten Fällen bei den Fi...