Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Investmentsteuergesetz | Feststellungsverfahren für Spezial-Investmentfonds (BZSt)
Für Geschäftsjahre, die ab dem beginnen, sind neue Formulare im Rahmen des Feststellungsverfahrens für Spezial-Investmentfonds zu verwenden. Hierauf macht das Bundeszentralamt für Steuern aufmerksam.
Hintergrund
Die Besteuerungsgrundlagen gegenüber Spezial-Investmentfonds und deren Anlegern sind gesondert und einheitlich festzustellen. Hierzu ist bei einem ausländischen Spezial-Investmentfonds die Verwaltungsgesellschaft oder der inländische Anleger verpflichtet, nach Ablauf des Geschäftsjahres eine entsprechende Erklärung anzufertigen.
Hierzu führt das BZSt weiter aus
Die neuen Vordrucke sind als pdf-Dokument über die folgende E-Mail-Adresse anzufordern: egfest.ausl.spez-fonds@bzst.bund.de.