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NWB EV 5/2025 S. 155

Investmentsteuergesetz | Feststellungsverfahren für Spezial-Investmentfonds (BZSt)

Für Geschäftsjahre, die ab dem beginnen, sind neue Formulare im Rahmen des Feststellungsverfahrens für Spezial-Investmentfonds zu verwenden. Hierauf macht das Bundeszentralamt für Steuern aufmerksam.

Hintergrund
Die Besteuerungsgrundlagen gegenüber Spezial-Investmentfonds und deren Anlegern sind gesondert und einheitlich festzustellen. Hierzu ist bei einem ausländischen Spezial-Investmentfonds die Verwaltungsgesellschaft oder der inländische Anleger verpflichtet, nach Ablauf des Geschäftsjahres eine entsprechende Erklärung anzufertigen.

Hierzu führt das BZSt weiter aus
Die neuen Vordrucke sind als pdf-Dokument über die folgende E-Mail-Adresse anzufordern: egfest.ausl.spez-fonds@bzst.bund.de.

Hinweis

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