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Erbrecht | Vorausvermächtnis an den Alleinvorerben (OLG)
Ordnet der Erblasser ein Vorausvermächtnis an den Alleinvorerben an, kommt dem Vermächtnis ausnahmsweise dingliche Wirkung zu und es entsteht eine gegenständlich beschränkte Vollerbschaft. Das vermächtnisweise zugewandte Grundstück fällt unbeschwert und frei von der Nacherbschaft in das Eigenvermögen des Vorerben. Die Eintragung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch bei dem vermächtnisweise zugewandten Grundstück ist in diesem Fall unzulässig.
Quelle: , NWB AAAAJ-88239