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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 129

Disquotale Einlagen, Aktuelles zum Immobilienvermögen und zur Grunderwerbsteuer

Ricarda Diekamp | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Disquotale Einlagen in Kapitalgesellschaften werfen eine Reihe komplexer steuerrechtlicher Fragen auf. Mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz hat der Gesetzgeber die Vorschriften des § 7 Abs. 8 ErbStG in das Erbschaftsteuergesetz eingefügt und damit einen neuen Besteuerungstatbestand geschaffen. Zuvor unterlagen disquotale Einlagen in Kapitalgesellschaften nicht der Schenkungsteuer, da weder eine Schenkung des einbringenden Gesellschafters an die Mitgesellschafter noch an die Kapitalgesellschaft vorlag. Christian Linseisen beschäftigt sich ab mit Anwendungsfragen zu § 7 Abs. 8 ErbStG. Er erläutert u. a. Tatbestandsmerkmale, Einschränkungen aufgrund des überschießenden Charakters der Norm und was hinsichtlich Steuerklasse und Freibetrag gilt. Darüber hinaus zeigt er eine Möglichkeit zur Vermeidung der Besteuerung auf und welche weiteren steuerlichen Aspekte hierbei zu beachten sind.

In Teil 2 des Beitrags „Besteuerung von Grundstückseigentümern – Update 2024/2025“ behandelt Professor Dr. Alois Th. Nacke ab Verwaltungsanweisungen zu § 21 EStG und gerichtliche Entscheidungen sowie eine Verwaltungsanweisung zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG). Die dargestellten Entscheidungen und Verwaltungsverfügungen spiegeln die Vielfalt der Fallkonstruktionen wider, die bei der Besteuerung nach § 21 bzw. § 23 EStG von Bedeutung sind. Der BFH entschied u. a. im Rahmen des § 23 EStG, dass Aufwendungen im Insolvenzverfahren als Werbungskosten abziehbar sind, wenn sie auch bei einer Veräußerung durch den Insolvenzschuldner entstanden wären. In einem weiteren Fall ging es um die Berücksichtigung einer teilentgeltlichen Veräußerung von Immobilien und der steuerlichen Behandlung im Rahmen von § 23 EStG, der deutlich macht, dass der BFH wohl weiterhin der strengen Trennungstheorie folgen wird.

Tobias Schütz und Alexander Keßeler befassen sich ab mit der aktuellen Entwicklung in der Grunderwerbsteuer. So war das Jahr 2024 ein bewegtes Jahr mit Blick auf die Grunderwerbsteuer. Auch wenn eine strukturelle Neuregelung nach dem Koalitionsvertrag mit Bruch der „Ampel“-Koalition nicht mehr erfolgt, standen Fragen von hoher Praxisrelevanz zur politischen Klärung. Obwohl die (erhoffte) grundlegende Neukonzeption im Bereich der Share-Deals ausblieb, haben Gesetzgeber und Rechtsprechung in wesentlichen Punkten Rechtsfragen aufgegriffen und Rechtsunsicherheiten beseitigt. Die Autoren skizzieren die wesentliche Entwicklung in der Rechtsprechung und die maßgeblichen grunderwerbsteuerlichen Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024 in praxisfreundlicher Kurzform.

Beste Grüße

Ricarda Diekamp

Fundstelle(n):
NWB-EV 5/2025 Seite 129
PAAAJ-90346