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Kommentierte Rechtsprechung
An dieser Stelle finden Sie regelmäßig eine ausführlich kommentierte Entscheidung, die für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.
Keine Fristverlängerung ohne begründeten Antrag
Entscheidung
Leitsatz
Beantragt ein Prozessbevollmächtigter in der Berufungsschrift allenfalls konkludent eine Verlängerung der Frist für die Berufungsbegründung und führt er hierfür keine Umstände an, muss er mit einer Ablehnung des Fristverlängerungsantrags rechnen.
In einem solchen Fall ist es Sache des Prozessbevollmächtigten, von sich aus bei Gericht rechtzeitig nachzufragen, ob die Frist möglicherweise dennoch verlängert worden ist, sodass er andernfalls noch vor Fristablauf die Berufungsbegründung oder einen begründeten Verlängerungsantrag einreichen kann.
Sachverhalt
Der Kläger erhebt Drittwiderspruchsklage gegen eine vom Finanzamt veranlasste Pfändung von Gegenständen in Räumen, die er an eine GmbH vermietet hat. Das Landgericht weist die Klage ab. Die Zustellung des Urteils an den Kläger erfolgt am .
Fragen
Was ist eine Drittwiderspruchsklage?
Welches Rechts...