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BBK Nr. 9 vom

Bestehen einer Außenhaftung bei § 15a Abs. 3 EStG

Gewinnzurechnung bei allen Einlageminderungen?

Wolfgang Eggert

Der IV. Senat des BFH beschäftigt sich derzeit mit der Norm des § 15a EStG: Erst kürzlich wurde das wichtige Urteil zu Einlagen bei Mehrentnahmen in den Vorjahren veröffentlicht. Diesem folgte die nicht überraschende Aussage, dass die rechtsträgerübergreifende Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage das Kapitalkonto bei der Anwendung von § 15a EStG mindert. Nunmehr geht es um die Frage, in welchen Fällen eine Gewinnzurechnung nach § 15a Abs. 3 EStG bei einer Außenhaftung unterbleibt.

Kernaussagen
  • Eine Einlageminderung kann zur Gewinnzurechnung führen.

  • Voraussetzung: Ausgleichs- oder abzugsfähige Verluste waren vorhanden.

  • Ausnahme I: Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten.

  • Ausnahme II: Bestehen der Außenhaftung eines Kommanditisten.

I. BFH-Urteil IV R 11/22

1. Sachverhalt

Die A GmbH & Co. KG war zum die einzige Kommanditistin der gewerblich tätigen und klagenden GmbH & Co. KG. Deren Haftsumme betrug zu diesem Zeitpunkt 1.000 € und wurde am auf 630.000 € erhöht und auch geleistet. Eine weitere Erhöhung erfolgte im selben Jahr auf 1.064.000 €. Eine diesbezügliche Einzahlung erfolgte aber nicht. Die für § 15a EStG relevanten steuerlichen Kapitalkonten haben sich im Streitjahr wi...