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Bestehen einer Außenhaftung bei § 15a Abs. 3 EStG
Gewinnzurechnung bei allen Einlageminderungen?
Der IV. Senat des BFH beschäftigt sich derzeit mit der Norm des § 15a EStG: Erst kürzlich wurde das wichtige Urteil zu Einlagen bei Mehrentnahmen in den Vorjahren veröffentlicht. Diesem folgte die nicht überraschende Aussage, dass die rechtsträgerübergreifende Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage das Kapitalkonto bei der Anwendung von § 15a EStG mindert. Nunmehr geht es um die Frage, in welchen Fällen eine Gewinnzurechnung nach § 15a Abs. 3 EStG bei einer Außenhaftung unterbleibt.
Eine Einlageminderung kann zur Gewinnzurechnung führen.
Voraussetzung: Ausgleichs- oder abzugsfähige Verluste waren vorhanden.
Ausnahme I: Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten.
Ausnahme II: Bestehen der Außenhaftung eines Kommanditisten.
I. BFH-Urteil IV R 11/22
1. Sachverhalt
Die A GmbH & Co. KG war zum die einzige Kommanditistin der gewerblich tätigen und klagenden GmbH & Co. KG. Deren Haftsumme betrug zu diesem Zeitpunkt 1.000 € und wurde am auf 630.000 € erhöht und auch geleistet. Eine weitere Erhöhung erfolgte im selben Jahr auf 1.064.000 €. Eine diesbezügliche Einzahlung erfolgte aber nicht. Die für § 15a EStG relevanten steuerlichen Kapitalkonten haben sich im Streitjahr wi...