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BFH Urteil v. - VI R 226/80 BStBl 1987 II S. 385

Gesetze: ATGV vom § 3EStG § 3 Nr. 12, 13EStG § 3c

Leitsatz

Wird Auslandstrennungsgeld steuerfrei ausgezahlt, so stehen sämtliche Kosten einer doppelten Haushaltsführung (einschließlich der Kosten für gelegentliche Familienheimfahrten) in unmittelbarem unwirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Auslandstrennungsgeld und können deshalb insoweit nicht als Werbungskosten abgezogen werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 385
BFHE S. 457 Nr. 148,
VAAAA-98047

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