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Aktuelle Rechtsprechung zur unzulässigen Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch den Steuerberater
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1201Der Beruf des Steuerberaters ist durch seine teilrechtsberatende Tätigkeit geprägt. Die Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten weist häufig Bezugspunkte zu außersteuerrechtlichen Regelungen auf, wodurch die Gefahr einer unzulässigen Rechtsdienstleistung entstehen kann. In Ergänzung zu § 2 StBerG (Geschäftsmäßige Hilfeleistung) und § 3 StBerG (Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen) und den §§ 32, 33 StBerG regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), in welchen Rechtsbereichen der Steuerberater ergänzend beraten und vertreten darf.
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Zulässige Rechtsberatung als Nebenleistung des Steuerberaters
Die Befugnis des Steuerberaters zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen auf Teilgebieten des Rechts ergibt sich aus § 1 Abs. 3 RDG i. V. mit dem StBerG. § 5 RDG regelt die sog. Annexrechtsberatung als zulässige Beratungsform.
Eine Nebenleistung liegt nur vor, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit einer Haupttätigkeit steht und [i]Beratung im sachlichen Zusammenhang mit der steuerlichen Rechtsdienstleistungdie nichtsteuerliche Rechtsdienstleistung nicht die Haupttätigkeit ist oder in Inhalt und Umfang deutlich über die Steuerberatertätigkeit hinausgeht. Schwerpunkt der Beratung durch den Steuerberater muss die steuerrechtliche, betriebswirtsch...