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BFH Urteil v. - III R 207/81 BStBl 1987 II S. 131

Gesetze: FGO § 64 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Das Erfordernis der schriftlichen Klageerhebung gemäß § 64 Abs. 1 S. 1 FGO kann ausnahmsweise auch ohne eigenhändige Unterzeichnung der Klageschrift erfüllt sein. Eine solche Ausnahme liegt vor, wenn aus dem betreffenden Schriftsatz und ggf. beigefügten weiteren Unterlagen hinreichend sicher auf die Urheberschaft geschlossen werden kann und außerdem der Briefumschlag, der die maßgebenden Schriftstücke enthält, vom Verfasser handschriftlich mit dessen Absenderangabe versehen ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 131
BFHE S. 205 Nr. 148,
PAAAA-98023

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