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Online-Nachricht - Dienstag, 15.04.2025

Körperschaftsteuer | Abzug von Währungskursverlusten aus einem Konzerndarlehen (FG)

Das FG Münster hat zu den Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens Stellung genommen, die nach der bis 2021 gültigen Rechtslage für die Frage der Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten nach § 8b Abs. 3 KStG Voraussetzung war. Danach sind an den Nachweis nach § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG a.F. generell keine überhöhten Anforderungen zu stellen, da § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG für die Annahme eines Umgehungstatbestands auf eine sehr weit gehende Pauschalierung der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis zurückgreift (; Revision anhängig, BFH-Az. I R 6/25).

Sachverhalt: Die Klägerin, eine inländische AG, gewährte ihrer in der Schweiz ansässigen 100-prozentigen Tochtergesellschaft im Jahr 2015 zwei in Schweizer Franken valutierende Darlehen. Der Zi...

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