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Körperschaftsteuer | Abzug von Währungskursverlusten aus einem Konzerndarlehen (FG)
Das FG Münster hat zu den
Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens
Stellung genommen, die nach der bis 2021 gültigen Rechtslage für die Frage der
Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten nach § 8b Abs. 3 KStG Voraussetzung
war. Danach sind an den Nachweis nach § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG a.F. generell
keine überhöhten Anforderungen zu stellen, da § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG für die
Annahme eines Umgehungstatbestands auf eine sehr weit gehende Pauschalierung
der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis zurückgreift (; Revision anhängig, BFH-Az. I R
6/25).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine inländische AG, gewährte ihrer in der Schweiz ansässigen 100-prozentigen Tochtergesellschaft im Jahr 2015 zwei in Schweizer Franken valutierende Darlehen. Der Zi...