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Konzernabschluss als Analyseobjekt – Segmentberichterstattung
Interpretation anhand eines Fallbeispiels
Dem Konzernabschluss sind bestimmte Rechenwerke vorbehalten, die gleichwohl einen hohen Erkenntnisgehalt generieren, weil sie nicht auf der Ertrags-Aufwands-Ebene des Jahresabschlusses angesiedelt sind, wie z. B. die Kapitalflussrechnung. Die Segmentberichterstattung operiert demgegenüber auf einer tieferen Ebene als der Konzernabschluss und erlaubt detaillierte Aussagen zur wirtschaftlichen Lage der einzelnen Geschäftseinheiten (Segmente).
Die Segmentberichterstattung stellt ein Instrument der strategischen Kontrolle dar.
Sie ermöglicht insbesondere die Identifizierung wertschaffender und wertvernichtender Segmente.
Aus dieser Perspektive können Rückschlüsse auf die strategische Gesamtposition des Konzerns gezogen werden.
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I. Rechtsgrundlagen
[i]DRS 28 zur Segmentberichterstattung Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist der nationale Standardsetzer auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung in Deutschland i. S. des 342q HGB. Das DRSC hat zahlreiche sogenannte Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS) veröffentlicht, die als GoB betreffend die Konzernrechnungslegung gelten. Hierunter fällt auch DRS 28 zur Segmentberichterstattung. S. 363
[i]Freiwilliger Bestandteil des KonzernabschlussesDie Segmentberichterstattung ist gemäß § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB freiwilliger Bestandteil des Konzernabschlusses. Wird von der Veröffentlichung einer Segmentberichterstattung abgesehen, so sind jedoch entsprechende Angaben als Bestandteil des Konzernanhangs zu machen (§ 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Das Rechenwerk entstammt angelsächsischen Bilanzierungsgepflogenheiten und ist geregelt in IFRS 8 „Operating Segments“.
Die Segmentberichterstattung hat das Ziel, differenzierte Informationen über die wesentlichen Segmente eines Konzerns zu vermitteln vor dem Hintergrund, dass viele Konzerne unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen anbieten oder auf unterschiedlichen Märkten und in verschiedenen geographischen Regionen agieren. Die so gekennzeichneten Segmente haben in der Regel unterschiedliche Rentabilitäten und Wachstumschancen sowie weisen spezifische Chancen und Risiken auf. Zusätzliche Segmentinformationen erlauben daher eine bessere Einschätzung der Vermögens-, Finanz- und Erfolgslage eines Konzerns, als es die aggregierten Abschlussdaten allein ermöglichen.
II. Definitionen, Aufstellung und Struktur der Segmentberichterstattung
[i]Segmentierung ergibt sich aus der internen Entscheidungs- und Berichtsstruktur Gemäß DRS 28 stellen Segmente die wesentlichen Geschäftsfelder eines Unternehmens dar, die durch spezifische, in sich homogene Chancen-Risiken-Profile, Wachstumserwartungen und Zukunftsaussichten gekennzeichnet sind. Die Segmentierung ergibt sich somit aus der internen Entscheidungs- und Berichtsstruktur des Unternehmens, wobei unterstellt wird, dass die interne Überwachung und Steuerung der Segmentierung folgt.
Operative Segmente sind solche, die geschäftliche Tätigkeiten entfalten, potenziell oder tatsächlich zu Umsatzerlösen führen und regelmäßig von der Unternehmensleitung überwacht werden, um deren wirtschaftliche Lage zu beurteilen. Als operative Segmente gelten auch jene, die ihre Leistungen ganz oder überwiegend an andere Segmente abgeben, lediglich Zentralbereiche können keine operativen Segmente darstellen.
Anzugebende Segmente sind operative Segmente, deren Umsatzerlöse, Ergebnisse oder Vermögen mindestens 10 % der gesamten Umsatzerlöse, des gesamten Ergebnisses oder Vermögens betragen. Dieser sogenannte „Wesentlichkeitstest“ soll eine verschleiernde Informationsflut durch Atomisierung der Geschäftstätigkeit verhindern.