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NWB Sanieren 4/2025 S. 135

Gesellschaftsrecht | Abgrenzung von erneuter Anfechtungsklage und Restitutionsklage im Fall einer nach Löschung einer GmbH erhobenen und vor der Aufhebung der Löschung rechtskräftig abgewiesenen ersten Klage (FG)

Wird während der Klagefrist eine GmbH im Handelsregister gelöscht und eine Klage durch den (bisherigen) gesetzlichen Vertreter erst nach der Löschung erhoben, ist jene Klage mangels Prozesshandlungsfähigkeit der Klägerin unzulässig.

Wird deshalb jene Klage vor Wiedereintragung der gelöschten GmbH rechtskräftig abgewiesen und danach die gelöschte GmbH auf ihre Beschwerde hin später wieder in das Handelsregister eingetragen, kann die GmbH durch ihren gesetzlichen Vertreter gleichwohl eine neue Klage unter Ausschöpfung einer (Wiedereinsetzungs-)Frist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Wiedereintragung der GmbH (hier: durch Aufhebung der Löschung auf Beschwerde durch das OLG) erheben. Deshalb ist eine gegen das erste Urteil erhobene Restitutionsklage wegen Subsidiarität ...