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BFH Urteil v. - IX R 52/82 BStBl 1987 II S. 3

Gesetze: AO (1977) §§ 129, 130, 155 Abs. 1 S. 3AO (1977) §§ 172 ff.EStG § 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, 8

Leitsatz

1. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung stellt bei erkennbar berechtigtem Interesse auf Veranlagung einen Antrag auf eine Steuerfestsetzung i.S. von § 155 Abs. 1 S. 3 AO (1977) auch dann dar, wenn eine Veranlagung von Amts wegen durchzuführen ist.

2. Die Berichtigung der Ablehnung des Antrags auf Steuerfestsetzung nach § 129 AO (1977) ist unzulässig, wenn das FA aufgrund einer Hinweismitteilung den Fall überprüft hat und im Rahmen dieser Überprüfung die Möglichkeit eines Rechtsirrtums nicht auszuschließen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 3
BFHE S. 394 Nr. 147,
CAAAA-97988

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