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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 26 | Registrierkassen: Verpflichtende Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Zweifeln?

Im Zusammenhang mit der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei einem Imbissbetrieb muss der Bundesfinanzhof die Frage beantworten, ob bei bestehenden Zweifeln im Hinblick auf den Programmierzustand und das Vorhandensein von Manipulationsspuren an der Registrierkasse vom Finanzgericht ein Sachverständigengutachten einzuholen ist. Zudem müssen die höchsten deutschen Steuerrichter klären, ob fehlende Programmierprotokolle eine Schätzung dem Grunde nach rechtfertigen.

So, liebe Hörerinnen und Hörer. Uns läuft wieder mal die Zeit davon. Es gibt einfach so viel Interessantes zu berichten. Wir schalten daher in den Kurz-und-bündig-Modus und informieren Sie im Schnell-Durchlauf noch über einige weitere interessante neue anhängige Verfahren. So muss sich der X. Senat des BFH mit der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei einem Imbissbetrieb befassen. In der Datenbank des Bundesfinanzhofs werden hierzu gleich drei Fragen aufgeführt, die das höchste deutsche Steuergericht beantworten muss:

Ist bei Zweifeln im Hinblick auf den Programmierzustand und das Vorhandensein von Manipulationsspuren an einer Registrierkasse vom Finanzgericht ein Sachverständigengutachten einzuholen?