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StuB Nr. 8 vom Seite 306

Quo vadis, nichtsteuerbarer Schadensersatz? Vorzeitige Kündigung eines Werkvertrags durch den Werkbesteller

Praxisfolgen des „RHTB“

Diplom-Finanzwirt Pascal Bender

Einmal mehr heißt es: Adieu, nichtsteuerbarer Schadensersatz! Der EuGH führte jüngst seine sehr weite Auslegungspraxis hinsichtlich des umsatzsteuerlichen Entgeltbegriffs mit Urteil vom - C-622/23 „RHTB“ erneut fort. Weshalb das Urteil nur bedingt überzeugen kann und welche Auswirkungen sich hierdurch künftig für die deutsche Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis bezüglich der Behandlung von Vergütungsansprüchen nach Werkvertragskündigungen ergeben, wird im Folgenden skizziert.

Kernaussagen
  • Der EuGH höhlt den Anwendungsbereich des nichtsteuerbaren Schadensersatzes zu Lasten eines weiten Entgeltbegriffs mehr und mehr aus.

  • Aufgrund der jüngsten EuGH-Entscheidung dürfte das nationale Verständnis in der Zivil- und Finanzgerichtsbarkeit zur nur teilweisen Umsatzsteuerbarkeit des Zahlungsanspruchs des Werkunternehmers nach Kündigung des Werkbestellers überholt sein.

  • Es ist davon auszugehen, dass eine Rechtsprechungsänderung erfolgen wird und auch die Finanzverwaltung an der Auffassung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass nicht länger festhalten können wird, wenn sie unionsrechtskonform handeln möchte. Bis dahin bestehen für Werkunternehmer und Werkbesteller rechtliche Unsicherheiten.

I. Einführung

[i]Küffner/Zugmaier, Umsatzsteuer Kommentar, 2025, NWB BAAAB-75391 Lieferungen und sonstige Leistungen unterliegen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG der Umsatzbesteuerung, wenn diese

  • von einem Unternehmer,

  • im Rahmen seines Unternehmens,

  • im Inland und

  • gegen Entgelt

erbracht werden.