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BFuP Nr. 2 vom Seite 221

Die Besetzung von Aufsichtsräten: „No Entry” via Initiativbewerbungen

Schwerpunktthema: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Prof. Dr. Thomas Berger, Duale Hochschule Baden-Württemberg und Prof. Dr. Werner Gleißner, Technische Universität Dresden

Bisherige Publikationen zum Besetzungsprozess von Aufsichtsräten zeigen, dass oft aus dem eigenen Netzwerk rekrutiert wird, Führungserfahrungen die größte Rolle spielen und Anforderungsprofile mittlerweile weit verbreitet sind. Die vorliegende Studie untersucht, inwieweit für einen Aufsichtsrat potenziell geeignete Kandidaten ohne persönliche Beziehung zum Vorstand und anderen Aufsichtsratsmitgliedern Erfolg im Nominierungsprozess haben können. Konkret untersucht wurde, inwieweit Initiativbewerbungen für den Aufsichtsrat (1) erfolgreich sind oder (2) nach Einschätzung sachkompetenter Dritter potenziell aussichtsreiche Kandidaten zumindest im Nominierungsprozess Berücksichtigung finden. Die Studie zeigt, dass solche Initiativbewerbungen nicht erfolgversprechend sind. Gleichzeitig schließt die Studie eine methodische Forschungslücke, indem eigene Initiativbewerbungen versandt wurden und Interviews sowie schriftliche Befragungen mit Aufsichtsräten durchgeführt wurden.

1 Einleitung und Überblick

Das Aktiengesetz definiert über den § 111 AktG einen klaren Auftrag an den Aufsichtsrat als Kontrollorgan von Aktiengesellschaften: „Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen”. Neben dieser Kontrollfunkt...