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Nr. 2 vom Seite 6

Steuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen einer Praxisgemeinschaft

Prof. Dr. Alois Nacke

Eine zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks nach außen auftretende Praxisgemeinschaft ist Unternehmerin. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die Leistungen für die Führung ihrer eigenen Geschäfte bezieht, erbringt nicht zwangsläufig gleichzeitig Geschäftsführungsleistungen an ihre Mitglieder.

I. Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Reichweite der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG in der im Streitjahr 2013 noch gelten den Fassung beziehungsweise der unionsrechtlichen Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL : Die Klägerin ist eine im Jahr 2013 gegründete ärztliche Praxisgemeinschaft. Am Vermögen der Klägerin waren die Gemeinschafter, Arzt A und Arzt B, jeweils hälftig beteiligt. Das Anlagevermögen wurde der Klägerin von A überlassen. Zur Deckung der laufenden Kosten leisteten A und B monatliche Beiträge. Die Klägerin fungierte als „reine Kostengemeinschaft“ und sollte dem Gemeinschaftsvertrag zufolge keine Gewinne erwirtschaften. Die Geschäftsführung der Klägerin übernahm im Wesentlichen A. Hierfür konnte A eine Vergütung beanspruchen, die er im Streitjahr auch erhielt.

Jeder Gemeinschafter übte nach dem Gemeinschaftsvertrag seine ärztliche Tätigkeit in eigenem N...