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E-Rechnungen ab 1.1.2025: Neues BMF-Schreiben
Aktueller Anlass
Mit dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (kurz: Wachstumschancengesetz) wurde geregelt, dass ab die E-Rechnung für sog. B2B-Umsätze obligatorisch wird. Die Finanzverwaltung informiert mit III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007 = SIS 24 16 31 zu den wichtigsten Grundsätzen. Zu beachten ist, dass das BMF-Schreiben die gesetzlichen Neuregelungen durch das Jahressteuergesetz 2024 (vom , BGBl 2024 I Nr. 387) noch nicht enthält.
Handlungsbedarf
Für die Ausstellung der E-Rechnung werden noch Übergangsfristen gewährt. Aus diesem Grund schiebt manch ein Unternehmer – irrtümlich – die Umstellung des Rechnungsstellungsprozesses noch auf die lange Bank. Tatsächlich müssen jedoch Unternehmen bereits ab in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. In der Beratung sollte deshalb proaktiv auf Mandanten zugegangen und die gesetzlichen Verpflichtungen erläutert werden.
Handlungszeitraum
Zahlreiche Unternehmen haben ihre Prozesse bereits angepasst. Dennoch bestehen noch viele Unsicherheiten in Bezug auf die Neuregelungen zur Rechnungsstellung....