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Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist als gemischte Schenkung zu versteuern.
BFH-Urteil vom 31.7.2024 – II R 20/22
I. Sachverhalt
Der Kläger erhielt von seiner Schwester ein Darlehen über 1.875.768,05 € mit einem Zinssatz von 1 %, rückwirkend zum 1.1.2016. Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer fest, da es die verbilligte Überlassung als freigebige Zuwendung, in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlich vereinbarten Zinssatz von 1 % und dem Zinssatz für den einjährigen Betrag der Nutzung einer Geldsumme gemäß § 15 Abs. 1 BewG in Höhe von 5,5 %, ansah.
Der Kläger legte Einspruch ein, der jedoch abgelehnt wurde. Das Finanzgericht bestätigte die Entscheidung des Finanzamts, da der vereinbarte Zinssatz nicht marktüblich war und der Kläger keine auf dem Kapitalmarkt vergleichbare Finanzierung zu einem niedrigeren Zinssatz hätte erhalten können.
II. Entscheidung des BFH
Die Richter des BFH hoben die Vorentscheidung auf und führten hierzu aus, dass das FG zu Recht angenommen hat, dass mit der zinsverbilligten Überlassung der Darlehenssumme eine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung der Schwester des Klägers an den Kläger vorliegt. Sowohl der objektive a...