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Nr. 1 vom Seite 6

Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen

Dr. Nils Trossen

Ob das wirtschaftliche Eigentum an GmbH-Anteilen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen ist, ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht und daher wegen § 118 Abs. 2 FGO für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend. Ist der Vorbehaltsnießbraucher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile, ist die Ablösung des Nießbrauchs ein für ihn nicht steuerbarer Vorgang.

BFH-Urteil vom 20.9.2024 – IX R 5/24

I. Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung der entgeltlichen Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an Geschäftsanteilen an einer GmbH bei der Nießbrauchsberechtigten. Die Klägerin übertrug im Jahr 2012 ihre Beteiligung an der Z-GmbH im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Vorbehalt eines Nießbrauchs, der insbesondere das Gewinnbezugsrecht umfasste, unentgeltlich auf ihren Sohn. Hierbei behielt sie sich den Nießbrauch (insbesondere das Gewinnbezugsrecht) vor. Im Jahr 2018 hoben die Klägerin und ihr Sohn den Nießbrauch gegen Zahlung eines Ablösebetrags auf.

Das FA qualifizierte die Ablöse für das Nießbrauchsrecht als Einkünfte i.S. von § 17 EStG i.V.m. § 24 EStG und erließ einen entsprechenden Steuerbescheid. Die Klägerin dage...