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Vorgezogene Umsatzrealisierung: Bill-and-hold-Vereinbarungen im Vergleich
Bilanzierung nach HGB, IFRS und US-GAAP
Der Zeitpunkt der Auslieferung und Übergabe eines Vermögensgegenstands an den Kunden ist üblicherweise der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung beim Lieferanten. So sehen es letztlich und übereinstimmend die Regelungen des HGB, der IFRS und der US-GAAP vor. Allerdings sind in der Praxis Vereinbarungen zu beobachten, wonach der Kunde die Produkte (zunächst) noch nicht physisch erhält. Vereinbarungen, die auf aufgeschobene physische Lieferung bei gleichzeitiger vorgezogener Umsatzrealisation gerichtet sind, werden als Bill-and-hold Vereinbarungen bezeichnet. Das Interesse des Lieferanten liegt dann darin, den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung vorzuziehen und vom Lieferzeitpunkt zu entkoppeln. Freilich kann darin auch ein generelles Interesse des Lieferanten zu sehen sein. Würden Rechnungslegungsregeln eine vorgezogene Umsatzrealisierung (zu) leicht ermöglichen, bestünde eine erhebliche Gefahr der Bilanzmanipulation. Damit dieser Gefahr begegnet werden kann, sind an die vorgezogene Umsatzrealisation strenge Anforderungen zu stellen.
Der Beitrag beleuchtet das gelegentliche Interesse vor allem des Abnehmers an aufgeschobener physischer Lieferung, die Gefahr der B...