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USt direkt digital Nr. 7 vom Seite 2

Aufteilung der Vorsteuer aus Insolvenzverwalterleistungen bei vorsteuerschädlichen und -unschädlichen Umsätzen und Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit

Prof. Dr. Peter Mann

Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen, soweit Eingangsleistung für vorsteuerschädliche Ausgangsumsätze verwendet werden. Dies ergibt sich aus dem Zusammenspiel des § 15 Abs. 2 bis Abs. 4 UStG. Streitpunkt mit der Finanzverwaltung ist regelmäßig, nach welchen Maßstäben die Vorsteuer dann aufzuteilen ist. Der BFH hat in der vorliegenden Entscheidung dazu Stellung genommen, wie dies bei einer Unternehmensabwicklung zu beachten ist. Beachtlich ist in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung des BFH vom selben Tag ().

I. Leitsatz

Hat der Insolvenzschuldner seine unternehmerische Tätigkeit eingestellt, ist über den Abzug der Vorsteuer für die Leistung des Insolvenzverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu entscheiden (Anschluss an , BFHE 282, 180, BStBl 2024 II S. 501).

II. Sachverhalt

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Insolvenzschuldnerin, die folgende Tätigkeiten ausführte:

  • die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherrin für eigene oder fremde Rechnung sowie

  • die Betreuung von fremden Bauvorhaben für fremde Rechnung.

Schon im Insolvenzeröffnung...