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NWB Nr. 15 vom Beilage Seite 11

Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderungen

Ein Überblick über die einkommensteuerlichen Nachteilsausgleiche: Möglichkeiten und Abgrenzungsfragen

Vanessa Bauer

[i]Meier, Menschen mit Behinderung, Grundlagen, NWB AAAAB-03364 Menschen mit Behinderungen haben in ihrem Alltag oft höhere Kosten. Um diese finanziellen Belastungen zu mildern, können Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer diverse Pauschalen, Freibeträge und auch tatsächlich anfallende Kosten zum Abzug bringen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den verschiedenen Steuererleichterungen und zeigt auf, welche Aufwendungen nach welcher Vorschrift in welchem Rahmen berücksichtigt werden können.

I. Grundlegende Begriffsbestimmungen und Rechtsgrundlagen

[i]Anknüpfen an sozialrechtliche RegelungenDas Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), an dessen Regelungen steuerliche Vorschriften anknüpfen, unterscheidet zwischen schwerbehinderten Menschen (GdB von wenigstens 50; § 2 Abs. 2 SGB IX) und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30; § 2 Abs. 3 SGB IX). Zusätzlich können im Schwerbehindertenausweis u. a. die folgenden Merkzeichen über weitere gesundheitliche Merkmale festgestellt werden (§ 152 Abs. 5 SGB IX):

  • aG – außergewöhnlich gehbehindert (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 SchwbAwV)

  • H – hilflos (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAwV)

  • Bl – blind (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAwV)

  • Gl – gehörlos (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAwV)

  • G – Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ...