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Online-Nachricht - Dienstag, 01.04.2025

Erbschaftsteuer | Steuerliche Behandlung von Trustvermögen aus Guernsey (FG)

Ist ein anglo-amerikanischer Trust nach den für ihn maßgeblichen Vorschriften (hier: Recht von Guernsey) wirksam gegründet worden und hat der Errichter sich keine Herrschaftsbefugnisse vorbehalten, aufgrund derer er über das im Trust befindliche Vermögen tatsächlich weiterhin frei verfügen kann, ist die im Trust befindliche Vermögensmasse rechtlich als selbstständig (intransparent) anzusehen und fällt bei dem Tod des Errichters nicht in dessen Nachlass. Erbschaftsteuer ist insoweit nicht zu erheben (; rechtskräftig).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten - nunmehr im zweiten Rechtsgang - darüber, ob das Vermögen eines Trusts mit Sitz auf Guernsey gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 10 Abs. 1 ErbStG dem Nachlass der Mutter des Klägers zuzurechnen und entsp...