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Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung – ausgewählte Aspekte
Aktueller Anlass
Nach Erhebungen des statistischen Bundesamtes lebten zum Jahresende 2023 in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung (vgl. Pressemitteilung Nr. 281 v. ) – das sind rund 9,3 % der Gesamtbevölkerung. Als schwerbehindert gelten danach Personen, denen die Versorgungsämter einen Behinderungsgrad von mindestens 50 zuerkannt sowie einen gültigen Ausweis ausgehändigt haben. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Menschen mit „leichter“ Behinderung. Das Steuerrecht, insbesondere das EStG, sieht für Menschen mit Behinderung besondere Erleichterungen vor. Steuerliche Berater und deren Mitarbeiter sollten diese weitestgehend kennen und für ihre (betroffenen) Mandanten in Anspruch nehmen.
Handlungsbedarf
Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung sind natürlich insbesondere in den jährlichen Einkommensteuererklärungen geltend zu machen. Die Mitarbeiter sollten angehalten werden, insbesondere bei der Bescheidprüfung peinlichst genau darauf zu achten, ob das Finanzamt den jeweiligen Erklärungen/ Anträgen gefolgt ist und ggf. zeitnah Eins pruch erheben. Betroffene Mandanten sind regelmäßig über Aktualitäten in diesem Bereich zu informieren, so kön...