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Einkommensteuer | EuGH-Vorlage: FG Köln hält Nichtgewährung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen für Immobilie in der Schweiz für europarechtswidrig (FG)
Das FG Köln hält es für möglich, dass in Deutschland
steuerpflichtigen Personen eine Steuerermäßigung für Handwerker- und
haushaltsnahe Dienstleistungen in der Schweiz zu gewähren ist (). Mit diesem Beschluss hat der 7. Senat
dem EuGH in Luxemburg die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die
Nichtgewährung einer Steuerermäßigung für in der Schweiz gelegene Haushalte
gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz (FZA)
verstößt.
Sachverhalt: Die Kläger, ein Ehepaar mit deutscher und schweizerischer Staatsbürgerschaft, wohnen in der Schweiz. Der Ehemann war als Arbeitnehmer in Deutschland tätig und unterhielt hierfür eine Wohnung in Deutschland. Für das gemeinsame Haus in der Schweiz beauftragten die Eheleute...