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Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
Jede ordentliche Kündigung bedarf einer Kündigungsfrist. Dies ist die Zeitspanne, zwischen der Kündigung und dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie soll den Vertragsparteien Gelegenheit geben, sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzustellen. Kündigungsfristen schränken die Vertragsbeendigungsfreiheit ein. Sie bewirken einen zeitlich festgelegten Kündigungsschutz. Geregelt ist dies in § 622 BGB. Dies gilt einheitlich für alle Arbeiter und Angestellten.
Grundkündigungsfrist
Die Grundkündigungsfrist beträgt für alle Arbeitnehmer in den beiden ersten Beschäftigungsjahren 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Mithin auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Die 4 Wochen sind Kalendertage und nicht 1 Monat (§ 622 Abs. 1 BGB).
Diese Mindestkündigungsfrist ist zwingend und nicht abdingbar.
Längere Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen verlängern sich nach 2-jähriger Betriebszugehörigkeit auf eine Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats. Über insgesamt 7 Stufen wird nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit die Höchstdauer von 7 Monaten zum Ende eines Kalendermonats erreicht (§ 622 Abs. 2 BGB).
Als Betriebszugehörigkeit ist der rechtliche Zeitraum zwischen Beginn und En...